Wenn ich mich recht erinnere, dann leistet ein Kanzler doch einen Amtseid, u.a. bzgl. der Bewahrung und Beachtung des Grundgesetzes. Um genau zu sein lautet der Amtseid wie folgt:

Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Wie nun aber soll Frau Merkel das Grundgesetz wahren und verteidigen, wenn sie es offensichtlich nicht kennt? In einer Rede zur “60 Jahre CDU”-Fete in Berlin sprach sie nämlich:

Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.

Huch? Steht denn nicht in Artikel 20 des Grundgesetzes:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Doch, steht da… Also gibt es einen Anspruch auf Demokratie und zumindest auf den Teil “sozial” in der sozialen Marktwirtschaft. Man könnte nun also vermuten, sie wolle das Grundgesetz ändern, aber das haut ja auch nicht hin – womit wieder bewiesen wäre, dass Frau Merkel das Grundgesetz nicht kennt. Denn im Grundgesetz gibt es auch Artikel 79, Absatz 3, auch “Ewigkeitsklausel” genannt:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Also mal kurz zusammen gefasst: Frau Merkel will Kanzlerin werden, ohne das Grundgesetz zu kennen… bedenklich… Beobachtet der Verfassungsschutz die CDU jetzt eigentlich?

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