GEMA: Musiker dürfen kostenlos streamen, aber…
geschrieben am 3. Juli 2006 von dobschat, kategorie(n): musik, urheberrecht, tags: musik, urheberrecht, zeuchImmer wieder darf man in den letzten Tagen lesen, dass Musiker ihre eigenen Songs ja jetzt kostenfrei streamen dürften. Die GEMA hat es ja erlaubt. Nur ist es leider nicht ganz so einfach, da gibt es doch einige Einschränkungen. Hier mal einige der Einschränkungen und wie ich sie verstehe. Kann sein, dass ich mich irre… kann sein, muss aber nicht. Ich glaube aber, jeder Musiker sollte sich die Sachen gut überlegen und ggf. jemanden fragen, der sich mit dem Zeug auskennt (einen Anwalt), bevor Streams online gestellt werden.
Als Mitglied der GEMA sind Sie Komponist, Textdichter oder Verleger der betreffenden Werke, die auf Ihrer Website zur Eigenpräsentation angeboten werden. Die Bedingungen gelten entsprechend für Websites der Urheberverbände.
Okay, ist klar. Man darf nur eigene Sachen verwenden, ist logisch.
Das Angebot zum Anhören der Werke (Streaming) muss ausschließlich kostenlos sein.
Auch logisch, soll ja schließlich der Präsentation der eigenen Werke dienen.
Sie melden die betreffende Website zur Eigenpräsentation bei der GEMA, vor der Einstellung der Musikwerke auf Ihrer Website, unter info-ind@gema.de an, damit die GEMA im Rahmen ihrer Maßnahmen zum Schutz der Rechte ihrer Mitglieder Kenntnis von der Website hat; das Meldeformular befindet sich auf der GEMA-Website (www.gema.de/eigenpraesentation). Die Vergütungsfreiheit gilt nur für Meldungen bis zum 31. Dezember 2007.
Auch klar, man muss ja so ziemlich alles an die GEMA melden, auch wenn man GEMA-freie Musik verwendet. Sagt zumindest die GEMA. Wäre aber hilfreich, wenn die angegebene URL auch zur richtigen Seite und nicht zu einer Fehlermeldung führen würde… Wer das PDF sucht: hier ist es.
Wenn Sie nicht der alleinige Komponist, Textdichter oder Verleger der betreffenden Werke sind, erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die Zustimmung aller anderen urheberrechtlich Beteiligten zur vergütungsfreien Nutzung haben, und stellen die GEMA von jeglichen Ansprüchen Dritter insoweit frei.
Versteht jeder: alle Urheber müssen einverstanden sein.
Sollten Sie Werke, an denen Sie nicht Beteiligter sind, auf Ihrer Website zur Eigenpräsentation nutzen oder Werke zum Download anbieten, sind Sie zur Lizenzierung und Vergütungszahlung auf der Grundlage der geltenden GEMA Tarife vor der Einstellung der Werke auf Ihrer Website verpflichtet.
Ist auch ganz klar: kostenloses Streaming eigener Werke gibt es nur, wenn es eigene Sachen sind und die gestreamt werden. Ein bisschen verwirrend vielleicht: Du darfst nur eigene Werke kostenlos streamen, wenn Du nur eigene Werke streamst…”
Ihre Website zur Eigenpräsentation ist nicht Teil einer Website Dritter oder nicht verbunden mit einer allgemeinen oder kommerziellen Website Dritter, über die das Anhören der Werke auf Ihrer Website zur Eigenpräsentation ermöglicht wird.
Hm, jetzt wird es kompliziert. Noch logisch ist ja, dass es wirklich nur für eigene Webseiten gilt und nicht für fremder Leute Seiten. Will ein sich also auf einer anderen Plattform präsentieren, dann werden wieder GEMA-Lizenzen fällig, ist ja schließlich die Seite eines Dritten. Und wenn ich das richtig verstehe darf auch keine andere Webseite die Streamings auf der Musiker-Seite direkt verlinken (deep linking). Hm, wie man das komplett unterbinden soll…?
Über Ihre Website zur Eigenpräsentation werden keinerlei direkte oder indirekte Einnahmen (z. B. durch Werbung, Sponsoring etc.) erzeugt.
Hä? Keine direkten oder indirekten Einnahmen? Was bedeutet das? Keine Werbebanner, keine Banner und Links zu evtl. Sponsoren, also auf keinen billigen Webspace bei dem der Hoster Banner einblendet, keine eigene Werbung… Da fängt es an schwer zu werden. Viele Bands und Musiker haben eben Sponsoren und verlinken diese eben auch – das geht aber nicht, wenn sie den Besuchern das Reinhören in die Songs erlauben wollen, ohne an die GEMA zahlen zu müssen… Aber okay, vielleicht lassen sich die Sponsoren überzeugen, Werbebanner bringen eh nicht so viel Geld und für den Webspace kann man auch mal die 5 Euro im Monat investieren. Hauptsächlich will man ja CDs verkaufen, oder? Aber:
Über Ihre Website zur Eigenpräsentation wird kein e-commerce (Electronic Commerce) betrieben.
Aha, eigener CD- und Shirt-Shop ist nicht. Das ist mal doof. Aber den könnte man doch auf eine eigene Domain packen und einfach verlinken. Oder nicht? Nein, wohl nicht:
Ihre Website zur Eigenpräsentation steht in keiner Verbindung mit anderen Websites, über die Electronic Commerce abgewickelt wird.
Damit ist dann das Verschieben des Shops auf eine eigene Domain gemeint. Kann man sicher machen, aber Links sind ja Verbindungen, mal abgesehen vom übereinstimmenden Impressum…
Gerade dieses totale Verbot von Shops und deren Verlinkung ist ja wohl absolut nicht im Sinn der Musiker. Die wollen doch CDs verkaufen oder etwa nicht? Wie sieht es dann eigentlich aus mit dem Tourplan und den Links dort auf VVK-Stellen? Selbst ohne Partnerprogramm und direkte Verkaufsprovisionen haben die Musiker dadurch doch indirekte Einnahmen. Meiner Meinung nach sind die “Jubelrufe” in der Sache deutlich verfrüht. Ich habe die früheren Bedingungen gerade nicht griffig, aber soweit ich mich erinnere waren da die Bedingungen bei weitem nicht so streng – dafür hat es eben ein paar Euro gekostet.
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mir völlig unklar, das nicht alle mitglieder der gema dabei gleich auf die strasse rennen und sich dagegen stellen. auf mein 6maliges nachfragen bei der gema wurden mir, ohh wunder, vrw1 vod2 etc als tarif genannt, wenn ich als mitglied einen kleinen bestellservice auf meiner homepage hab…
hallo?
jetzt wird man richtig abgezockt, denn der 25 euro/jahr tarif fürs streaming ist nicht mehr gültig und man wird in die tarife gesteckt, die ausschliesslich für nicht-urheber gedacht sind…
das kanns doch beim bestem willen nicht sein…
oder seh ich das als einziger so?
Ich denke nicht, dass Du es als einziger so siehst… aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass es wohl einige Urheber darauf ankommen lassen – frei nach dem Motto: “Die GEMA wird schon nicht ihre Mitglieder verklagen”.
Keine Frage: bisher konnte man damit durchkommen, aber ob das auch in Zukunft so funktioniert? Ich weiss es nicht und ganz ehrlich bin ich froh, dass ich solche Entscheidungen nicht treffen muss.
Liebe Kollegen,
als ich erstmals von der “Gnade” las, Musiker dürfen eigene Werke per Streaming der Öffentlichkeit kostenlos präsentieren, überkam mich die kalte Wut! Und zwar angesichts der idiotischen Fesseln, welche die GEMA eigenen Mitgliedern anlegt. Das Ganze stinkt zum Himmel! Ein schamloser Schildbürgerstreich! Nachdem ich Euren Bericht gelesen habe, wurde mir schwindlig. Nach den Vorgaben der GEMA kann man sich noch so bemühen, irgendwie steht man doch immer mit einem Bein im “Knast”. Diese Regeln der GEMA sind doch garnicht erfüllbar. Und wenn doch, dann führen sie überhaupt nicht zum geplanten Erfolg! Wer unter uns ist denn schon ein solcher Rechtsexperte, dass er all die Fußangeln, die sich hinter den Regeln der GEMA für das “kostenlose Streaming” verbergen, überbkicken könnte? Und was für ein wahnwitziger Aufwand?! Und was steht am Ende im Ergebnis…? Wäre es da nicht viel effektiver, seine Zielgruppe höflich anzuschreiben und einen gewissen Link zu senden, anstatt seine kostbare Zeit mit einem solchen sinnlosen Tütelkram zu verschwenden?
Beste Grüße Ron
Ron: Du was Du sagst höre ich immer öfter von GEMA-Mitgliedern (vielleicht kenne ich auch einfach nur die “falschen” Mitglieder, die zu wenig verkaufen) – für mich als Aussenstehender ist das alles sowieso schon lange nicht mehr verständlich, immerhin sollte die GEMA ja eigentlich *für* ihre Mitglieder arbeiten, aber manchmal bekomme ich den Eindruck, die GEMA würde nur noch die Interessen eines kleinen Teils ihrer (gut verdienenden) Mitglieder vertreten. Aber das ist wie gesagt nur mein ganz subjektiver Eindruck…
ja is schon dumm, da birngs mehr kein stream zu ham xD
da brings mehr wen man auf die kleinen “legal-illegalen” seiten einfach die tracks hochlad um werbung zu machen
Hallo,
hier spricht eine Unwissende
Ich habe vor einer halben Stunde begonnen mich über die GEMA und GVL zu informieren, allerdings nur, weil wir in der Schule mehrere Aufgaben zum Thema Urheberrecht bearbeiten müssen:
2. Wann muss man die GEMA benachrichtigen?
4. Ein Schüler möchte für ein Technostück Teile einiger Songs samplen (jeweils 2-3 Takte)und dieses Technostück als Musik für ein Videospiel im Internet veröffentlichen.
Welche rechtlichen Probleme gibt es dabei? Nenne die Paragraphen.
Da die GEMA scheinbar etwas ist, womit ich mich länger beschäftigen müsste, habe ich gehofft hier eine Antwort auf die 2. Frage zu finden. Ihr habt weiter oben geschrieben, dass man der GEMA immer bescheid sagen soll (zumindest wenn es nach denen ginge; hört sich leicht frustriert an… )
und auf der GEMA-Seite selbst finde ich dazu nichts.
Es wäre nett wenn einer von euch mir weiterhelfen könnte!
MfG
Lola
@Lola: also ich wüsste da leider keine einfachen Antworten…
Zur Frage 2.: such mal nach dem Stichwort “GEMA-Vermutung”. Diese besagt IMHO eben, dass man bei der Aufführung von Musik grundsätzlich davon ausgehen muss, dass GEMA-Stücke dabei sind, daher auch die Meldepflicht.
Und bei 4. würde ich auch meine, dass das zu melden ist…
Alles wie gesagt nur meine Meinung, ich bin weder GEMA-Experte noch Rechtsanwalt
@dobschat:
Vielen dank, hat mir schon weitergeholfen! ^^