C.T. scheitert vor dem Amtsgericht
geschrieben am 19. Juli 2006 von dobschat, kategorie(n): dobschat, privat, zeuch, tags: dobschat, noindex, privat, zeuchWie bekannt hat mich C.T. vor dem AG Berlin Hohenschönhausen verklagt. Erfolgreich war er damit nicht.
Und wie versprochen gibt es zum Abschluss hier unsere Klageerwiderung (PDF) und – hat Udo auch schon veröffentlicht – der Beschluss des Amtsgerichts (PDF).
Und noch ein persönliches Wort an Herrn C.T.: Können wir uns nun darauf einigen, dass Sie Ihre ungerechtfertigten Anschuldigungen und Beleidigungen von Ihrer Seite entfernen? Wäre doch angebracht, meinen Sie nicht? Danke.
Ach noch was: ja, mein Teil der Erwiderung stammt ist ein nicht geposteter Blogeintrag. Hatte ich direkt nach Erhalt der Klageschrift geschrieben, dann aber nicht veröffentlicht und am nächsten Tag Udo zur Verfügung gestellt zur Verwendung. Deswegen spreche ich C.T. darin direkt an.
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Man sollte vielleicht den Namen des He-who-must-not-be-named noch schwärzen.
Es weiß zwar jeder, wie er heißt, aber U.V. hat ihn auch geschwärzt.
Könnte man, muss man aber nicht – immerhin hat CT seine Klageschrift auch ohne durchgehende “Schwärzung” meines Namens oder meiner Domain veröffentlicht…
Und wie gesagt: es weiss ja jeder, wie er heisst.
Ein deftiges HUUUURRRRRAAAAAAAAA
Endlich mal ein Wort. Die Klageerwiderung ist wirklich Klasse. Ich hab grade den Beschluss vor mir. Streitwert 2000 Euronen zahlbar vom CT.
Hoffentlich schnallt er es jetzt.
Ich lese mal weiter….
@saarworres: Ich hoffe ernsthaft, wirklich und ganz ohne gemeine Hintergedanken für ihn, dass er sich die Begründung des Beschlusses durchliest und versteht. Wenn er so weiter macht mit seinen Klagen hat er guter Chancen, sich finanziell zu ruinieren und zwar so richtig.
Hmm …also Ablehnung der einstweiligen Verfügung weil:<ul>
<li>er die angeblichen Tatbestände nicht wirklich belegen konnte</li>
<li>die Anlagen zur Klage zusammenfabuliert und unsortiert abgegeben hat und es dem Gericht zu blöd ist sich da hindurchzuackern</li>
<li>er die für die Verfügung notwendige Dringlichkeit nicht gegeben ist, da er selbst zu lange gewartet hat. </li>
So verstehe ich das jedenfalls. Wollen wir hoffen das er nicht als einzigen Ablehnungsgrund die unsortierten Anlagen liest. Obwohl das bei seiner selektiven Wahrnehmung zu brfürchten ist. Sonst denkt er immer noch er hätte recht aber müsse halt jedermann nur ordentlicher Verklagen. Na die 2000 € sollten ihn etwas bremsen und aufwecken.
Irgendwie fällt mir dazu nur ein “HAHA!”
Aber ich hoffe auch das er es vielleicht so versteht. Und wenn nicht wird ihn vielleicht mal jmd wirklich verklagen wegen Beleidigung und übler Nachrede.
Er muss ja keine vollen 2.000 € zahlen – der Gebührenstreitwert wird zur Berechnung der eigentlichen Kosten herangezogen. Aber die Sache kommt ihn trotzdem teuer genug…
@Metty: hm, ich muss ehrlich sagen, dass ich sogar darüber nachgedacht habe…
Sehr schön!
Gestern noch innerlich gehofft, jemand möge CT bremsen und einen Tag später wurden die Gebete erhört;)
Hoffentlich zieht CT daraus seine Lehren und gibt endlich Ruhe, denn der Unterhaltungsaspekt ist längst aufgebraucht.
Zu den 223€ die CT ans Gericht zahlen muss kommen ja noch die Kosten von Herrn Vetter.
Das dürften nochmal 150 bis 200€ sein.
Teuerer Spass, aber er hatte ihn ja gewollt.
Ich mein ich bin ja auch bei Ihm auf der “Blacklist”, aber ich empfinde das noch als harmlos, vorallem weil ich a) nicht beleigend war oder das Thema in die Länge gezogen habe und b) seine aufgeführten Links mehr sind als es eigentlich sind….ich sag nur Tags
Trotzdem bin ich der Meinung mit Anwaltlicher unterstützung muss das ganze, wie anderswo, nicht in einem Vergleich enden, sondern könnte ein richtiger Schuss in den Ofen werden.
Ihr habt da meinen Tag gemacht, danke dafür.
)
@Jan: er hat ihn gewollt und will weiter machen. Er hat tatsächlich angekündigt gegen den Beschluss Widerspruch einzureichen.
@Metty: sollte er wirklich Widerspruch einlegen, dann wird es wohl ein Schuss in den Ofen. Denn ich wüsste nicht, wo ich ihn beleidigt haben sollte oder welche unwahren Tatsachenbehauptungen ich getätigt haben sollte – und nicht nur ich, auch ein Richter möchte, wie man ja im Beschluss lesen kann genau wissen, was beleidigend oder unwahr sein soll.
@Missi: sehr gern geschehen
Der ist ansteckend. Da steht “… auf die Androhung der Domainesperrung gerichtete Antrag…”
Vielleicht wussten die nicht, was damit gemeint ist?
Egal – C.T. [Name gekürzt] braucht Hilfe, und zwar ernsthaft.
”…er hat ihn gewollt und will weiter machen. Er hat tatsächlich angekündigt gegen den Beschluss Widerspruch einzureichen.”
Es ist kaum zu glauben. Doch was … betrifft bin ich in der Zwischenzeit bereit auch die größten Absurditäten als Wahr anzunehmen.
Was mich natürlich brennend interessiert: Gibt es Angaben zur Kostennote? Was blüht C.T. [Name gekürzt] denn jetzt finanziell?
@Rotkäppchen: also es sind 223,76 €. Anwaltsgebühren (Kommentar Nr. 15 bei udo). Und die Gerichtskosten liegen wohl in ähnlicher Höhe… keine Ahnung…
ist es nicht eher anders rum?
Die Gerichtskosten betragen 223€ nach dem GKG und Udo Vetter kann seine Vergütung nach dem RVG selbst im Rahmen bestimmen.(ca 150-200€ tippe ich)
ja, das mit den 223,76 hab ich schon gelesen. Lt. RVG-Rechner dürften nochmal 110 EUR dazu kommen.
ich hätte auf 130€ getippt plus die obligatorischen 20€ für die briefpauschale
@Jan/Rotkäppchen: dann ist es also ein wenig billiger für ihn als gedacht – aber einen Unterschied macht das nur für CT und seinen Geldbeutel…
@ 17
“Für das Verfahren über den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 1,5 erhoben”
Musielak, Kommentar ZPO, § 916
Das sind bei einem Streitwert von 2.000 EUR satte 110 EUR
alles in allem nach meiner Rechnung 333,76 EUR für den Spaß. Da muß ein Callboy lange für anschaffen.
Die ganze Diskussion ums liebe Geld dürfte einer bestimmten Person ziemlich gleichgültig sein. Ich befürchte, dass wird ihn nicht aufhalten.
@Blimp: diese Befürchtung teile ich und unbegründet ist diese Befürchtung auf keinen Fall…
@ 21
ja, aber lies mal im GKG im Anhang Nr 1412
“Wird ein Urteil oder Beschluss gefällt erhöht sich die Gebühr auf 3,0”
ist ja hier der Fall, so kommt UV auch auf die 223€
hm 223€ kann ja nicht ganz stimmen, müssten dann 229€ Gerichtskosten sein, nach der Anlage 2 zum GKG (Gebühr 73€ bei Streitwert von 2000€)
Vielleicht waren die 223€ tatsächlich die Gebühren für den Anwalt…
na egal
jedenfalls in dieser Größenordnung.
Das CT Ruhe gibt glaube ich auch nicht, wenn er schon mit Widerspruch droht.:(
Arme Seele
@Jan: ja, schrob ich doch: das sind die Anwaltsgebühren
Ja mein Fehler, UV hats ja selbst geschrieben.
Würd mich trotzdem interessieren, welche Quote er genommen hat;)
ABer genug von Geld, wir müssens ja nicht bezahlen;)
Die Anwaltsgebühren sind hier keine Rahmengebühren. Es wird die starre 1,3 Verfahrensgebühr fällig, da kann man nicht nach oben oder unten gehen. Dann kommt man auf den von mir genannten Betrag.
Vielen Dank für die Info!
@all: nee, der zahlt nicht: http://www.krambox.de/item/1313#trackback
Kommentar 19: “…desweiteren habe ich jemand , der mir meine Callboydomaine überarbeitet , der möchte bloß 100 € haben , die ich im Augenblick nicht habe – desweiteren habe ich was viel besseres…”
@all..nee der zahlt nie und nimmer:http://www.krambox.de/item/1313#trackback
Kommentar 19
Es wird ihm aber nix anderes übrig bleiben als zu zahlen – egal wie…
Gratulation!
Ein C.T. [Name gekürzt], der lebt in Berlin,
soll Callboy sein, und immerhin,
kann er es mal wagen,
paar Blogger verklagen,
doch sein Deutsch macht recht wenig Sinn.
Ein Callboy, sein Name war C.T. [Name gekürzt],
meint Berliner Frauen zu forsten.
Verklagte paar Blogger,
und jetzt kommt der Schogger:
Dem Richter, dem sträubn sich die Borsten!