Mikado

geschrieben am 15. Januar 2007 von , kategorie(n): Computerzeug, datenschutz, Politik, tags: , , , ,

Rund um die Abfrage bestimmter Buchungen bei 22 Millionen deutschen Kreditkartennutzern hat sich in den letzten Tagen einiges getan. Zuerst hat Udo Vetter eine gerichtliche Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Aktion beantragt. Klar, dass ihm einige da in seinen Kommentaren die wildesten Vorwürfe mache (von wegen er wolle sich nur wichtig machen und so) – ich finde es gut. Denn selbst wenn das Gericht feststellen sollte, dass die Aktion so in Ordnung war: dann ist das wenigstens geklärt. Ich kann mir zwar immer noch nicht vorstellen, dass diese Ermittlungsarbeit (angeblich war es ja keine Rasterfahndung) in der Form (ohne richterliche Anordnung) korrekt war, aber wir werden es ja erfahren…
In den Kommentaren bei Udo sind auch wieder viele von der “Ich habe nichts zu verbergen”-Fraktion aktiv. Ein passende Antwort dazu in Kommentar Nummer 59:

Diejenigen, die mit “ich habe nichts zu verbergen” ankommen, mögen zum Beispiel einfach mal ihre Einkommensteuerbescheide oder – noch besser – Kontoauszüge im WWW veröffentlichen. Dann könnte man darüber nachdenken, sie ernstzunehmen.

Übertrieben? Vielleicht…

Udo möchte auch für die nächste Stellungnahme Interessierten die Möglichkeit geben, daran mitzuarbeiten. Bin gespannt, wie das aussehen wird und was dabei raus kommt. Udo ist ja auch nicht mehr alleine mit seinem Antrag: Rechtsanwalt Markus Böhmer hat ebenfalls für einen Mandanten die Überprüfung beantragt. Mal eine ganz dumme Frage: was kann einen so eine Überprüfung eigentlich kosten?

Die Gewerkschaft der Polizei verteidigten dagegen die Maßnahme:

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die groß angelegte Auswertung von Kreditkartendaten bei Ermittlungen gegen die Kinderpornografie-Szene im Internet verteidigt. “Es wäre ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia, wenn Richter im Nachhinein das Vorgehen der Ermittler als nicht rechtmäßig beurteilen würden”, sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg heute in Berlin.

Freiberg wies darauf hin, dass sich das Internet als weltweite Plattform zur Vorbereitung und Ausübung schwerer Verbrechen entwickelt habe. “Ganze Deliktbereiche sind digitalisiert worden. Deshalb müssen den Strafverfolgungsbehörden auch angemessene Bekämpfungsmöglichkeiten eingeräumt werden.”

Genau, das Internet ist schuld (oder muss ich schreiben: die “Seuche Internet”?).

Falk hat zu der ganzen Sache mal wieder einen sehr lesenswerten Beitrag verfasst. Vor allem stellt er mal die Frage, ob diese Aktion den Opfern, den missbrauchten Kindern wirklich geholfen hat:

In meinen Augen tendiert dieser nämlich fast gegen Null, um nicht zu sagen, im Sinne der Profilierungssucht einiger Weniger, haben diese Kinder nichts, aber auch gar nichts davon. Denn wie sooft sind dies, was wir da sehen nicht die Ursachen für Mißbrauch, sondern die Auswirkungen. Aber symptomatische Behandlung ist anscheinend in Mode. Und auch wenn es hier um (mißbrauchte) Kinder geht, rechtfertigt dies noch lange nicht jede Maßnahme. Das rechtfertigt auch nicht – wie schon genug zu lesen – Menschen als “Abschaum” oder Schlimmeres zu bezeichnen.

Strafanzeige wurde in der Sache inzwischen auch gestellt – damit meine ich jetzt nicht gegen die 322 ausgesiebten Kreditkartennutzer, die anscheinend zum falschen Zeitpunkt den falschen Betrag an den falschen Empfänger gezahlt haben. Angezeigt wurden der zuständige Oberstaatsanwalt, Polizisten und Mitarbeiter von Sat.1. Kurz und schmerzlos geht es darum, dass die genannten zumindest zeitweise im Besitz kinderpornografischen Materials waren und es auch – wenn auch verpixelt – weiter verbreitet haben. Die Anzeige ist auch online nachzulesen. Formal mögen die Vorwürfe durchaus zutreffen, aber ich bin mir immer noch nicht so ganz sicher, was ich von der Anzeige halten soll.

Und zum Abschluss noch der Hinweis auf ein Interview mit Udo Vetter bei Telepolis


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