Abmahnwahn: Confixx [Update]

geschrieben am 5. März 2007 von , kategorie(n): blogging, Computerzeug, tags: , , ,

Confixx ist nicht das schlechteste Tool zur Verwaltung eines Webservers – aber von allen Problemen, die man mit Confixx (oder anderen Tools zur Serververwaltung) haben kann ist das ja wohl das Bizarrste:

Manfred K. flatterte eine Abmahnung ins Haus. Die Firma Meer aus dem Emsland informierte Manfred K., dass er gegen die Sorgfaltspflicht im Internet, Urheberrechte, Markenrechte und Kennzeichenrechte verstoßen habe und das Unternehmen seit Februar 1998 Eigentümer des Markennamens “web1” als Firmen- und Produktname sei. Hintergrund: Confixx identifiziert eingetragene Nutzer als web1, web2 oder beispielsweise web3. Auf einer Domain von Manfred K. erscheint der Hinweis “Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf…”, der auch von Google indiziert wurde.

Aber sonst geht’s noch? Gestern Abend hatte ich noch so einen kleinen Nostalgie-Chat (früher war halt alles besser) und schon 1996 (damals habe ich in Nürnberg bei einem Laden namens inter-nett gearbeitet) haben wir Accounts in der Form “dienstXXX” gebaut, also web1, web2, web3… und mail1, mail2 usw. Das ist einfach logisch!
Okay, wenn die Firma Meer Inhaber der Marke “web1” ist, dann ist das ja schön, aber wenn dann jemand abgemahnt wird, weil er einen entsprechenden Usernamen verwendet, der auch noch von seiner Software vorgegeben wird, dann darf doch die Frage erlaubt sein: Was soll das?

Und was soll das?

web1 sowie die Internet-Domain web1.de als auch das Logo web1.de sind die Firmenbezeichnungen und Warenzeichen der Firma Meer. Der Firmenname und das Warenzeichen “web1” sind durch Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. Ihre nicht genehmigte Reproduktion und Benutzung, z.B. in Url (auch im Unterverzeichnis der Url), E-Mail-Adressen und dergleichen zieht eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich, wobei die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen zur Anwendung kommen können.

Erinnert sich noch jemand an den Fall “Klum vs. Werbeblogger”?

Lustig sind bei der Abmahnung auch die weiteren Forderungen – außer einer Unterlassungserklärung und einer “Bearbeitungsgebühr” von 178,50 Euro sollen bis morgen (Dienstag, 6.3.07)  alle Einträge mit der Bezeichnung “web1” aus dem Web verschwinden, also nicht nur auf dem Server des abgemahnten Confixx-Users, sondern auch bei Suchmaschinen. Hat da jemand das Internet nicht verstanden?

Apropos Suchmaschinen, eine Google-Suche liefert viele weitere potentielle Empfänger einer Abmahnung, wie das Umweltbundesamt, die Fachhochschule Wiesbaden und weitere. Und es würde mich nicht wundern, wenn der eine oder andere, der über die Abmahnung berichtet auch gleich noch selber eine bekommen würde – wohl spätestens, sobald die ersten Insinternetschreiber bei Google vor dem Markeninhaber gelistet werden…

(via Augs.blog)

Update: gulli berichtet, dass die Abmahnung zurückgezogen wurde:

Tatsächlich gab web1.de auf Nachfrage gegenüber gulli.com an, die default-Benennung von Confixx nicht gekannt zu haben. Nun, da man über die Hintergründe informiert sei, werde die Abmahnung als gegenstandslos zurückgezogen, die Angelegenheit ohne entstehende Kosten beigelegt werden.

Soweit so gut – könnte man nun beerdigen – oder sich fragen, wie glaubwürdig die Behauptung ist, die Vergabe von Usernamen bei Confixx nicht gekannt zu haben: immerhin setzt man bei web1.de selber auch Confixx ein: http://web1.web1.de?


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