Nicht den Schutz des Artikel 5
geschrieben am 19. Juni 2007 von dobschat, kategorie(n): blogging, tags: blogging, presseMan sollte mit heissen Pfannen aufpassen – übel die Flosse verbrannt. Aber schon so gut wie vergessen und bestens amüsiert über Herrn Stephan Holthoff-Pförtner. Was der beim Medienforum.NRW abgesondert hat ist schon zum Lachen – oder auch zum Weinen, je nach Standpunkt. Würde ich beim Onlineprojekt der WAZ arbeiten, dann eher zum Weinen:
Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.
Okay, lassen wir mal die Tatsache außen vor, dass das Grundgesetz grundsätzlich für alle gilt und werfen einen Blick rein und schauen mal, welchen Schutz Blogger nach Ansicht des Herrn Holthoff-Pförtner nicht verdienen:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Ach so, nur die Meinungsfreiheit. Na wenn es weiter nix ist…
Und die Maus mal in der linken Hand zu haben ist zwar ungewohnt, aber funktioniert überraschend gut…
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Ich nehme ja an, der Mann meinte eigentlich nur die “Gewährleistung der Berichterstattung durch Presse und Rundfunk”. Aber als Journalist ist es nunmal schwierig, sich klar auszudrücken. Er kann ja nicht ahnen, dass ihm jemand zuhört und dann auch noch im Grundgesetz nachschaut.
Hat er wohl gemeint – aber halt nicht gesagt
Inwieweit haben wir überhaupt noch Pressefreiheit in Deutschland?
Naja, in der Theorie haben wir schon noch Pressfreiheit…