Lutz ist nicht alleine
16. November 2008
6 Kommentare
Nein, Lutz Heilmann hat sich mit seiner einstweiligen Verfügung nicht wirklich geschickt angestellt, wirklich nicht. Aber ob man darauf unbedingt mit noch größerem Mist reagieren muss? Ach egal, da draussen macht doch eh jeder, was er will…
Das könnte Dich auch interessieren:
- Es hört nicht auf… Habe ich was verpasst? Zum Beispiel die “Internationale Woche des Kopfschüttelns”? Irgendwas in der Richtung muss es wohl sein… Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck...
- Und noch eine Weblog-Software Karin zieht gerade um, mit ihrem Weblog. Und macht mich dabei nebenbei darauf aufmerksam, dass es da draussen noch viele Weblog-Systeme gibt, die ich noch...
- Ob er sich verarscht gefühlt hat? Irgendwie kann das doch nur ein Witz gewesen sein, die Frau, die den Zugbegleiter fragte, ob er denn einen Plan hätte… Bahn? Plan? Nein, das...
Das kann für den Seitenersteller der Fake-Seite ein teures Vergnügen werden, evtl. sogar mit Haft und Eintrag ins Führungszeugnis:
“§ 188
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”
Die Aktion ist mindestens so unüberlegt, wie Heilmanns einstweilige Verfügung. Nur dass Heilmann dafür keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen.
Aber die Dummen sterben eben nicht aus.
Danke, dass Du die Sachen raus gesucht hast, mir war das einfach zu viel Beschäftigung mit der Dummheit anderer Leute. Nö wirklich jetzt…
Vielleicht kommt die hinter dieser dämlichen Seite stehende Person ja noch zur Vernunft und ohne eine der zitierten möglichen Strafen davon. Man soll ja nie die Hoffnung aufgeben…
Ein kleines Weblog “entdeckt” eine Webseite, welche es bis gestern noch nicht gab. Dazu die scheinheilige Frage “Sowas brauchen wir nicht, oder? Was denkst du?”.
Ja, Nee, das kennen wir.
Princo, Du olle Petze
Muhahaha!
Schaut mal in den Quelltext der Fake-Seite.
“Besser” kann man das wirklich nicht machen.
Kommt Leute, wo ist hier die versteckte Kamera?
Bruhahaha, das ist ja sooo geil.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß das erwähnte Blog der sog. “First-Seeder” des Hinweises auf diese Webseite ist. Der Betreiber hat auch alles getan, damit sich diese Information sehr schnell verbreitet, da er andere Blogs sogar deswegen direkt angemailt hat.
Da stellt sich schon die Frage, warum er das getan hat, und woher er die Information hatte. Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, daß ihm diese Frage in einem netten mehrstündigen Gespräch gestellt wird, bei dem er besser schon einen guten Anwalt an seiner Seite hätte.
Er kann ja versuchen, sich auf den Quellenschutz zu berufen, dann haben die anderen auch was zu lachen.
Das Gleiche gilt übrigens auch für den Fake-Webseitenbetreiber, der ja dummerweise in Deutschland sitzt.
Nein, das ist bis jetzt alles noch kein Beweis, so etwas nennt sich “Anfangsverdacht”. Und natürlich ist es alleine Sache der Staatsanwaltschaft diesem nachzugehen.
Schlau ist anders.