Seit einiger Zeit schwirrt mir ein ganz anderes Stoppschild im Kopf herum. In der Art “STOPP – Dieser Abgeordnete war am 18.06.2009 dabei, bitte nicht mehr wählen”, als Aufkleber, so 25x25cm groß, passend eben für Wahlplakate der entsprechenden Direktkandidaten. Vielleicht könnte man ja so ein paar mehr Leute auch in der Offline-Welt davon überzeugen, “ihre” Direktkandidaten nicht mehr zu wählen.

Ist das dann eigentlich Sachbeschädigung? Ich glaube mich zu erinnern, dass zumindest das Abreissen von Wahlplakaten Sachbeschädigung wäre. Aber wie sieht es mit solchen Aufkleber aus? Und: was würde es überhaupt kosten, solche Aufkleber in größeren Stückzahlen (so ein paar Tausend müssten es ja dann schon sein) drucken zu lassen? Ja, der Gedanke, welche Wege es geben könnte, die Wiederwahl möglichst vieler dieser Zensurbefürworter im Bundestag zu verhindern beschäftigt mich ziemlich intensiv…

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